Die ursprünge des konsortiums

Il Consorzio del Prosciutto di Modena wurde am 6. Oktober 1969 als gemeinnützige Organisation gegründet. Die intensive Arbeit der Hersteller und die unbestrittene Qualität des Produkts haben die begehrte Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) auf europäischer Ebene ermöglicht.

Il Consorzio del Prosciutto di Modena feiert sein 50-jähriges jubiläum

Am 6. Oktober 1969 haben siebzehn Unternehmen das „GEMEINNÜTZIGE KONSORTIUM DER HERSTELLER DES TYPISCHEN PROSCIUTTO DI MODENA“ gründet. Diese weitsichtigen Unternehmer hatten bereits verstanden, dass der „Handel mit dem typischen Prosciutto di Modena mit allen nützlichen Initiativen zur Erhaltung der Typizität und besonderen Eigenschaften dieses Produkts im In- und Ausland verteidigt, geschützt und gefördert werden muss“ (Auszug aus der Gründungsurkunde).

Etwa zwei Jahre später unterwarfen sich die mittlerweile 26 freiwillig dem Konsortium angeschlossenen Unternehmen einem Reglement für die Herstellung des typischen Prosciutto di Modena, der am Ende des Reifeprozesses mit dem Brandzeichen versehen wurde. Sofort wurde auch die Werbetätigkeit eingeleitet, wie das folgende Bild aus einer Beilage der Zeitung „Resto del Carlino“ vom 8. Dezember 1971 zeigt.

Seit fast zwanzig Jahren von der Gründung des Konsortiums bitten die Hersteller des typischen Prosciutto di Modena die Institutionen um die richtige Anerkennung dieses Produkts, weshalb sie von einem berühmten Journalisten aus Modena namens Sandro Bellei in einem Artikel vom Juni 1988 als „Die Musketiere des Schinkens“ bezeichnet wurden.

Die intensive Aktivität von Herstellern und Institutionen führte am 12. Januar 1990 zur Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 11/1990, das die Ursprungsbezeichnung des Prosciutto di Modena schützt und das Produktionsgebiet und die Eigenschaften des Produkts definiert.

Nach intensiver historischer und wissenschaftlicher Forschung, die von den zuständigen Gremien koordiniert wurde und zur Ausarbeitung der bei der Europäischen Union hinterlegten Produktionsvorschriften führte, erhielt der Prosciutto di Modena mit der Verordnung 1107/96/EWG das Markenzeichen der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Für die Hersteller war diese Anerkennung kein Ziel, sondern ein Ausgangspunkt für ein noch größeres Engagement zur Sicherung und zum Schutz des Produkts, die auch durch intensive Wachsamkeit und kontinuierliche Forschung zur Verbesserung der Qualität und der organoleptischen Anforderungen beiträgt. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2010 die Produktionsverordnung restriktiv daraufhin geändert, dass die Mindestreifezeit von 12 auf 14 Monate erhöht und die Verwendung von Konservierungsstoffen außer Salz verboten wurde.

Die Geschichte des Konsortiums zeigt, dass seit 50 Jahren immer die Verbesserung der Eigenschaften des Prosciutto di Modena g.U. und die Steigerung seiner Verbreitung und seiner Bekanntheit im In- und Ausland das vorrangige Ziel waren.

Ein dankeschön an die Präsidenten

Ein besonderes Dankeschön gebührt den Präsidenten an der Leitung des Konsortiums

Egidio Pasini (1969-1978)
Ugo Anceschi (1978-1997)
Raffaella Baldoni (1997-2000)
Benito Vitali (2000-2006)
Davide Nini (2006-2018)
Giorgia Vitali derzeit amtierend

Jeder von ihnen arbeitete nach seinen Fähigkeiten und seinem Gewissen gemäß dem jeweiligen historischen Moment und mit jener Leidenschaft und Hartnäckigkeit, die Unternehmer in diesem Sektor seit jeher auszeichnet.

Die Jubiläumsfeier fand am 29. November 2019 in Vignola (MO) statt.