Schutz und überwachung des produkts

Das Konsortium ist im Besitz der Produktionsvorschriften, die bei der Europäischen Union für die Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingereicht wurden und den gesamten Produktionsprozess des Prosciutto di Modena regeln, wodurch ein komplexes und gegliedertes Kontrollsystem für die gesamte Lieferkette entsteht.

In diesen Spezifikationen sind die Anforderungen an das Rohmaterial, die Liefer- und Verarbeitungsgebiete, die Produktionstechniken und die Kontrollen zur Zertifizierung der Produktion und zur Genehmigung der Anbringung des Schutzzeichens am Ende des Reifeprozesses genau festgelegt.

Das Konsortium wird außerdem vom Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik beauftragt, die Vermarktung des Produkts gemäß den Bestimmungen des Gesetzes durch eigene Kontrollbeauftragte zu überwachen.

Förderung und aufwertung

Die Aktivitäten des Konsortiums zielen darauf ab, die Bekanntheit des Prosciutto di Modena im In- und Ausland durch eine Online- und Offline-Kommunikationsstrategie und die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen zu fördern, zu verbessern und zu verbreiten.

Das Konsortium verpflichtet sich außerdem, die organoleptischen und ernährungswissenschaftlichen Eigenschaften des Produkts zu erhalten, zu schützen und zu verbessern und den Verbraucher korrekt über die Garantien und Eigenschaften des Produkts zu informieren.

Unterstützung der mitgliedsunternehmen

Das Konsortium hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Mitgliedsunternehmen durch technische und produktionstechnische Beratung zu unterstützen, Initiativen zur Förderung und zum Schutz des Produktes umzusetzen und Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse für alle Produktionsbeteiligten zu regeln.

Das markenzeichen g.U.
Eine garantie für den verbraucher