Die Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Modena“ ist durch das Gesetz Nr. 11 vom 12. Januar 1990 gesetzlich geschützt: „Schutz der Ursprungsbezeichnung des Prosciutto di Modena, Begrenzung des Produktionsgebiets und der Produkteigenschaften“ und durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/1996, durch welche der Prosciutto di Modena die Anerkennung als g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) erhielt.
Der Prosciutto di Modena kann das g.U.-Zeichen tragen, weil er folgende wesentlichen Anforderungen erfüllt:
Die Rückverfolgbarkeit wird durch eine Reihe von Stempeln oder Markierungen gewährleistet, die alle auch auf dem fertigen Produkt erkennbar sind und von jedem Mitglied der Produktionskette während der verschiedenen Verarbeitungsphasen auf der Keule angebracht werden.
Die Tätowierung auf der Keule des Ferkels wird vom Züchter innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt angebracht, um seine Herkunft und sein Alter zu garantieren
Stempel des Schlachthofs auf der frischen Keule zur Identifizierung des Schlachtbetriebs
Eine unauslöschliche Markierung, ein sogenanntes Gütesiegel, das von der Schinkenfabrik bei der Ankunft auf der frischen Keule angebracht wird und das Datum des Beginns der Verarbeitung anzeigt und die durchgeführte Selektion bescheinigt
Brandmarkierung, die am Ende des Reifungsprozesses von der Kontrollstelle angebracht wird und den Prosciutto di Modena kennzeichnet. Ein fester Bestandteil dieses Zeichens ist die Nummer, die jedem Erzeuger zugewiesen wird, um die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern
Informazione sul sostegno ricevuto
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